Neuigkeiten von Ihrem Dienstleister für Technische Dokumentation.

Als Dienstleister für Technische Dokumentation in NRW möchte ich Ihnen auch für 2026 aktuelle Neuigkeiten mitgeben, zur besseren Orientierung sind noch einige wichtige Artikel aus 2025 dabei:

Update DPP - Die IDTA präsentiert marktreife Praxisanwendungen für die Verwaltungsschale (VWS)

27.11.2025

Es gibt wieder spannende Neuigkeiten rund um den Digitalen Produktpass (DPP): Die Industrial Digital Twin Association (IDTA), zuständig für den "Digitalen Zwilling", hat auf der SPS 2025 praktische Anwendungen für die Benutzung der Verwaltungsschale inklusive der Marktreife aufgezeigt. Außerdem präsentiert die IDTA auf der Fachmesse den "Asset Data exchange Hub (ADX Hub), einen zentralen Service, der den Umgang mit der AAS und den Austausch von Produktdaten stark vereinfachen soll.

Diese Verwaltungsschale (im Englischen "Asset Administration Shell, AAS") ist der normativ festgelegte Standard für den zukünftigen strukturierten, interoperablen Datenaustausch auf dem gesamten Weg der Wertschöpfungskette. 

Ihre gesamten technischen Unterlagen zum Produkt - vom Typenschild bis zur vollständigen Technischen Dokumentation - werden in dieser Verwaltungsschale implementiert. Unter anderem findet in dieser Verwaltungsschale auch der "Digitale Zwilling" seinen Platz. und natürlich sind hier der "Digitale Produktpass" und alle anderen Produktinformationen vorhanden.
Kurzum: In dieser Verwaltungsschale sind für die gesamte Lebensdauer ihres Produktes alle Informationen zum Produkt in strukturierter Form enthalten, maschinenlesbar und automatisierbar. Inklusive angepasster Benutzerrollen für verschiedene Benutzergruppen wie z. B. Endbenutzer bis Marktaufsichtsbehörden.

Einige Links zur Thematik:

Auch wenn der Anlagen- und Maschinenbau noch nicht vollständig von der Anwendung des DPP betroffen ist: Ab heute können Sie sich für die Zukunft fit machen. Fangen Sie jetzt schon an. Beginnen sie mit Ihren vorhandenen Maschinen und setzen Sie den DPP dabei um.

Dann haben Sie für Ihre neuen Maschinen schon genug praktische Erfahrungen gesammelt  und Routine entwickelt, um souverän mit dieser komplexen Thematik umzugehen.

Und Sie zeigen Ihren Kunden, dass Sie den aktuellen Stand bereits umgesetzt haben und es auch können.

Ich stehe Ihnen gerne unterstützend zur Seite: 0202 - 25 32 72 19 oder +49 1520 17 69 19 3.

Oder per Kontaktformular / E-Mail

Update - Neuer Stand zum Digitalen Produktpass (DPP), digitales Typenschild, Digitale Transformation

28.03.2025 / 15.05.2023 / 10.10.2025

Es gibt Neuigkeiten rund um den Digitalen Produktpass (DPP). Die bisher geplanten Vorschläge zu Formaten / Inhalten / Durchführungen etc. sind noch nicht veröffentlicht worden, der Termin dafür stand auf Juli 2025. Es werden für dieses Jahr noch einige Veröffentlichungen dazu erwartet.

Die ersten Produktgruppen werden Batterien, Stahl, Eisen, Chemikalien, Kunststoffe, Textilien, Möbel, Spielzeug, Bauprodukte, Produkte der Ökodesign-Richtlinien etc. sein. Maschinen werden gegen 2028 - 2030 in die Veröffentlichungspflicht genommen.

Wenn Maschinen Komponenten beinhalten, für die der DPP bereits vorgeschrieben ist, muss die Technische Dokumentation der Maschine auch den bzw. die DPP für die betreffenden Produkte beinhalten. Die Ökodesign-VO (EU) 2024/1781 wird alle Regularien für den „Digitalen Produktpass“ (DPP) beinhalten. Es wird eine durchgehend digitale Veröffentlichung und Handhabung verlangt. 

Die Workflows und Vorgaben sind noch nicht richtig festgelegt, es gibt aber schon Tendenzen. Es wird mit Sicherheit ein XML-Format sein, Stichworte dazu können S1000, ECLASS, DITA, iirds etc. sein. Viele Normen und Richtlinien sind auch schon weitgehend geklärt.

Zur Zeit ändert sich die Technische Dokumentation sehr schnell, es sind viele weitreichende Verordnungen / Richtlinien und Normen in Kraft gesetzt, die bei der Erstellung Technischer Dokumentation berücksichtigt werden müssen. Dadurch werden auch die üblichen Abläufe zur Erstellung der Techn. Dok. stark verändert - Techn. Dok. wird ab sofort deutlich anders erstellt werden müssen, weil es ansonsten nicht mehr zu bewältigen ist.

Bemerkenswert ist auch, dass diese Änderungen schnell umgesetzt werden müssen, siehe dazu beispielhaft das "Omnibus IV-Gesetzgebungsverfahren". Die Umsetzung wird zudem von Marktaufsichtsbehörden streng und konsequent auf Einhaltung überprüft.

Die geplanten Vorhaben der EU zu den Themen Green Deal / Klimaschutz / Ökodesign, Cybersicherheit, Datenvernetzung und KI sind weit gehend etabliert und teilweise schon in Kraft getreten. Es hat sich in den letzten zwei Jahren gezeigt, dass die gefassten Beschlüsse auch genau so umgesetzt worden sind, mit allen Konsequenzen für Inverkehrbringer:

  • Die EU-Maschinenverordnung (EU-MVO) ist rechtskräftig und muss ab Januar 2027 angewendet werden. Die EU-MVO löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG von heute auf morgen ab. Es ist bereits heute möglich, die EU-MVO vollständig anzuwenden.
  • Die neue Produkthaftungsrichtlinie und die Produktsicherheitsverordnung sind ebenfalls in Kraft getreten und müssen in vollem Umfang angewendet werden.
  • Die KI-Verordnung(EU) 2024/1689 ist ebenfalls in Kraft getreten und gilt ab 2026 bzw. 2027. Sie muss mit allen Dokumentationspflichten vollständig umgesetzt werden (Maschinenhersteller werden z. B. sehr oft eine sogenannte "Hochsicherheits-KI" einsetzen, dazu sind entsprechende Bewertungs- und Dokumentationspflichten vorhanden).
  • Zur Datensicherheit gibt es die Cyberresilienz-Verordnung (EU) 2024/2847 (kurz "CRA"), mit der Regeln zur Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Bestandteilen EU-weit vereinheitlicht werden. Die Anwendung des CRA ist inzwischen Routine.
  • Der Green Deal wird weiterhin fortgeschrieben und weiter entwickelt, einige Bestandteile davon sind schon heute Pflicht und müssen weitreichend umgesetzt werden. Siehe auch Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781.

Meine Empfehlung zu diesen Fakten: Diese neuen Aufgaben werden die Erstellung Technischer Dokumentation um ca. 15 - 50 % verteuern.

Abhängig vom Aufwand, der bei Ihnen entsteht, werden Sie deutliche Investitionen in die Abläufe tätigen müssen.

Daher sollten sie bereit sein, sich auf neue, aktuelle Abläufe und Prozesse einzulassen, weil der Aufwand sonst nicht mehr zu bewältigen ist - Technische Dokumentation muss (wahrscheinlich) mit Einführung des DPP durchgehend digital jederzeit verfügbar sein, für genau definierte Benutzerrollen. Dies erfordert ein Umdenken in den Köpfen der Entscheider, das passende Stichwort dazu lautet "neues Mindset".

Diese Änderungen erfolgen nach und nach, und auch in sehr ähnlicher Ausführung weltweit, nicht nur innerhalb der EU.

Bringen Sie Ihre Technische Dokumentation auf einen zukunftsfesten, richtlinienkonformen Stand: Denn kurz- oder mittelfristig werden Ihnen Ihre alten Techn. Dokumentationen von Ihren Kunden nicht mehr abgenommen werden - weil sie nicht nach allgemein gültigen Standards erstellt wurden.

Und Ihre Mitbewerber werden sich wahrscheinlich sehr darüber freuen, wenn Sie schlechte Techn. Dokumentation verwenden - die Marktaufsichtsbehörden werden Ihnen die daraus resultierende Problematik dann sehr deutlich nahebringen.

Bei Rechtsstreitigkeiten / Unfällen in Verbindung mit Ihrer Techn. Dokumentation und Ihren Produkten werden Versicherer eventuelle Schadensersatz-Zahlungen verweigern, weil sie Ihre Techn. Dokumentation nicht nach allgemein gültigen Standards erstellt haben - Sie geben sich die Flanke, weil "Sie Fehler gemacht haben".

Fangen Sie schon heute damit an, weil diese Umstellungen auf die sogenannte "Digitale Transformation" Zeit benötigen - erste Feldversuche benötigten ca. neun Monate für die Umsetzung. Und verlassen Sie sich dabei auf Experten, am Besten auf erfahrene, routinierte Dienstleister - Ihre Mitarbeiter werden diesen Umfang nicht mehr neben dem normalen Tagesgeschäft beherrschen können.

Egal ob Sie weiterhin mit robusten Word©-Dokumenten in Einzelbearbeitung oder mit vollautomatisierten Abläufen in Ihrer Technischen Dokumentation arbeiten: Ich stehe Ihnen gerne unterstützend zur Seite: 0202 - 25 32 72 19 oder +49 1520 17 69 19 3.

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Update - KI in der Technischen Dokumentation

12.05.2025/29.12.2025

Ein kurzes Update zu KI-gestützter Erstellung von Technischer Dokumentation. Es werden immer öfter Anfragen gestellt, die nach der "automatisierten Herstellung einer Bedienungsanleitung" fragen.

Ich möchte Sie hiermit auf den aktuellen Stand bringen, was den Einsatz von KI-Technologien in der Technischen Dokumentation betrifft:

  • Mit heutigem Stand kann KI in Teilbereichen unterstützend angewandt werden, um die Abläufe bei der Erstellung Technischer Dokumentation zu beschleunigen.
  • KI kann bei der Erstellung von Fotos, Illustrationen, Charts etc. eingesetzt werden. Die Ergebnisse sind meistens jedoch zu unpräzise und treffen die gewünschten Aussagen nur selten punktgenau. Hinzu kommt Aufwand für Kontrolle, Korrekturen und Überprüfungen der KI-Ergebnisse.
  • KI kann bei Textgestaltung, Texterstellung und Formulierung mit eingesetzt werden. Wer allerdings bereits mit standardisierten Textbausteinen auf Basis von Verständlichkeitsmodellen arbeitet, wird darin keinen sinnvollen Vorteil sehen.
  • KI kann mit großem Nutzen bei Übersetzungen eingesetzt werden. Dadurch wird der Zeitaufwand auf wenige Stunden reduziert und die Kosten sinken ebenfalls sehr deutlich.
  • Für einfache Recherche-Tätigkeiten kann KI - genau wie Google - ebenfalls sinnvoll eingesetzt werden. Es kommt noch geringer Aufwand für die Validierung der Recherche-Ergebnisse dazu.
  • Die wesentlichen Bestandteile einer Technischen Dokumentation (z. B. für Maschinen) können und dürfen auf absehbare Zeit nicht von einer KI bzw. einem automatischen Hilfsmittel erstellt werden: Für die Gefahreneinschätzung und die Risikobeurteilung werden weiterhin abwägende und einschätzende individuelle Entscheidungen verlangt. Diese Vorgehensweise ist auch in den betreffenden Normen und Richtlinien vorgegeben. 

Wenn sich diese Gesetzeslage ändert, können Sie wahrscheinlich auch Technische Dokumentation vollutomatisch erstellen lassen. Auf absehbare Zeit ist es jedoch nicht zulässig.

Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite: 0202 - 25 32 72 19

Oder per Kontaktformular / E-Mail