Neuigkeiten von Ihrem Dienstleister für Technische Dokumentation.

Als Dienstleister für Technische Dokumentation in NRW möchte ich Ihnen auch aktuelle Neuigkeiten mitgeben:

Update - KI in der Technischen Dokumentation

12.05.2025

Ein kurzes Update zu KI-gestützter Erstellung von Technischer Dokumentation. Es werden immer öfter Anfragen gestellt, die nach der "automatisierten Herstellung einer Bedienungsanleitung" fragen.

Ich möchte Sie hiermit auf den aktuellen Stand bringen, was den Einsatz von KI-Technologien in der Technischen Dokumentation betrifft:

  • Mit heutigem Stand kann KI in Teilbereichen unterstützend angewandt werden, um die Abläufe bei der Erstellung Technischer Dokumentation zu beschleunigen.
  • KI kann bei der Erstellung von Fotos, Illustrationen, Charts etc. eingesetzt werden. Die Ergebnisse sind meistens jedoch zu unpräzise und treffen die gewünschten Aussagen nur selten punktgenau. Hinzu kommt Aufwand für Kontrolle, Korrekturen und Überprüfungen der KI-Ergebnisse.
  • KI kann bei Textgestaltung, Texterstellung und Formulierung mit eingesetzt werden. Wer allerdings bereits mit standardisierten Textbausteinen auf Basis von Verständlichkeitsmodellen arbeitet, wird darin keinen sinnvollen Vorteil sehen.
  • KI kann mit großem Nutzen bei Übersetzungen eingesetzt werden. Dadurch wird der Zeitaufwand auf wenige Stunden reduziert und die Kosten sinken ebenfalls sehr deutlich.
  • Für einfache Recherche-Tätigkeiten kann KI - genau wie Google - ebenfalls sinnvoll eingesetzt werden. Es kommt noch geringer Aufwand für die Validierung der Recherche-Ergebnisse dazu.
  • Die wesentlichen Bestandteile einer Technischen Dokumentation (z. B. für Maschinen) können und dürfen auf absehbare Zeit nicht von einer KI bzw. einem automatischen Hilfsmittel erstellt werden: Für die Gefahreneinschätzung und die Risikobeurteilung werden weiterhin abwägende und einschätzende individuelle Entscheidungen verlangt. Diese Vorgehensweise ist auch in den betreffenden Normen und Richtlinien vorgegeben. 

Wenn sich diese Gesetzeslage ändert, können Sie wahrscheinlich auch Technische Dokumentation vollutomatisch erstellen lassen. Auf absehbare Zeit ist es jedoch nicht zulässig.

Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite: 0202 - 25 32 72 19

Oder per Kontaktformular / E-Mail

Update - Neue Strategie der EU wird konkreter: Beschlüsse sind in der Praxis angekommen

15.05.2023 / 28.03.2025

Die geplanten Vorhaben der EU zu den Themen Green Deal / Klimaschutz, Cybersicherheit, Datenvernetzung und KI sind weit gehend etabliert. Es hat sich in den letzten zwei Jahren gezeigt, dass die gefassten Beschlüsse auch genau so umgesetzt worden sind, mit allen Konsequenzen für Inverkehrbringer:

  • Die EU-Maschinenverordnung (EU-MVO) wird bereits von vielen Unternehmen umgesetzt, obwohl diese erst im Januar 2027 anzuwenden ist. Es ist bereits heute möglich, die EU-MVO vollständig anzuwenden.
  • Die neue Produkthaftungsrichtlinie und die Produktsicherheitsverordnung sind ebenfalls etabliert und in Kraft getreten und müssen in vollem Umfang angewendet werden.

  • Die ebenfalls umgesetzte KI-Verordnung ist inzwischen ebenfalls in Kraft getreten und gilt ab 2026 bzw. 2027. Sie muss mit allen Dokumentationspflichten vollständig umgesetzt werden (Maschinenhersteller werden z. B. sehr oft eine sogenannte "Hochsicherheits-KI" einsetzen, dazu sind entsprechende Bewertungs- und Dokumentationspflichten vorhanden).

  • Zur Datensicherheit gibt es die Cyberresilienz-Verordnung (Cyber Resilience Act, kurz "CRA"), mit der Regeln zur Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Bestandteilen EU-weit vereinheitlicht werden. Die Anwendung des CRA ist inzwischen Routine.

  • Der Green Deal wird weiterhin fortgeschrieben und weiter entwickelt, einige Bestandteile davon sind schon heute Pflicht und müssen umgesetzt werden.

  • Der Kostendruck für die Erstellung von Technischer Dokumentation wird immer noch beklagt. Interessanterweise sind diese Kosten beim Einsatz von professionellen Technischen Redakteuren deutlich geringer, als wenn ungelernte/unqualifizierte Mitarbeiter mit der Erstellung der technischen Dokumentation betraut werden. Vielleicht liegt es an der ziel- und lösungsorientierten Arbeitsweise, die den Einsatz von Profis kennzeichnen: Fachleute wissen, was zu tun ist - und Sie können sicher sein.

  • Zur Zeit wird mal wieder von den Behörden die Sau namens "Scheinselbstständigkeit" durch's Dorf getrieben. Sie können - weiterhin - absolut sicher sein, dass Sie mit TECdocs® keine derartigen Probleme bekommen werden - TECdocs® arbeitet seit ca. 2002 völlig unabhängig als selbstständiges Büro für Technische Kommunikation / Technische Dokumentation, mit nachweislicher Zugehörigkeit zu den Sozialsystemen. Und das wird auch so bleiben.

Mein Tipp zu diesen Fakten: Bringen Sie Ihre Technische Dokumentation auf einen aktuellen, richtlinienkonformen Stand. Und verlassen Sie sich dabei auf Experten, am Besten auf erfahrene, routinierte Dienstleister - Ihre Mitarbeiter werden diesen Umfang nicht mehr neben dem normalen Tagesgeschäft erledigen können.

Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite: 0202 - 25 32 72 19

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Aus RAPEX wird "Safety-Gate", Registrierung für Maschinenhersteller wird Pflicht

16.02.2025

Mit Erscheinen der neuen Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 wurde das Schnellinformationssystem RAPEX für Rückrufe und gefährliche Produkte in "Safety-Gate" umbenannt.

Als Folge daraus müssen sich Anbieter von Online-Marktplätzen/Anbieter von Online-Marktplätzen für Produkte aus dem Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung beim Safety-Gate-Portal der EU registrieren (Artikel 22 (1) der EU-ProdVO).

Link zur Registrierung- und Erklärungsseite der EU (Mit Bedienungsanleitung dazu): https://ec.europa.eu/safety-gate/Online-Marketplace-Registration/screen/home

Zeitbombe: Drei von vier schwedischen Bauarbeitern zeigen Symtome von Vibrationsschäden

05.02.2025

Maschinenhersteller sind zu Vibrationsemissionsmessungen verpflichtet und müssen entsprechende Angaben vorlegen und in den Benutzerinformationen veröffentlichen. Dasselbe gilt auch für Schallemissionen.

Oben genanntes Beispiel und der KAN-Bericht dazu aus Schweden zeigen, dass dieses Thema weitgehend ignoriert wird. Ich kann daher nur dringend empfehlen, die Vorgaben aus der Richtlinie 2002/44/EG auch wirklich umzusetzen und entsprechende Messungen durchzuführen.

Link zum KAN-Bericht: https://www.kan.de/service/nachrichten/detailansicht/kommission-antwortet-auf-parlamentarische-anfrage-zu-vibrationsschaeden

Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite und führe natürlich auch gerne entsprechende Vibrationsmessungen  und Schallmessungen  durch:
+49 (0) 1520 1 76 91 93.

Dauert länger: IEC und ISO leiten rechtliche Schritte gegen EU-Kommission ein

05.02.2025

Das hätte man nun wirklich nicht ahnen können, welch eine Überraschung: Den beiden Normenorganisationen IEC und ISO gefällt es nicht, dass die EU diverse Normen und Standards kostenlos zur Verfügung stellt. Beide haben daher am 06.12.2024 ein Verfahren gegen die EU vor den EuGH eingeleitet (AZ: T-631/24).

Folgendes Statement haben beide Organisationen dazu abgegeben (Zitat der KAN): "Im Interesse unserer jeweiligen Mitglieder haben IEC und ISO Maßnahmen ergriffen, um internationale Standards vor unbefugter Offenlegung zu schützen."
Es wird also etwas länger dauern ...

Link zum Artikel der KAN: https://www.kan.de/service/nachrichten/detailansicht/iec-und-iso-leiten-rechtliche-schritte-gegen-europaeische-kommission

Neue EU-Verordnung zu "... nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, die auf öffentlichen Straßen verkehren"

27.01.2025

Eine neue Verordnung (EU)2025/14 über die "Genehmigung und Marktüberwachung von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, die auf öffentlichen Straßen verkehren" wird am 28.01.25 in Kraft treten. Sie gilt ab dem 29.01.2028.
Ziel dieser EU-Verordnung ist es, einheitliche Regelungen für angetriebene Maschinen herzustellen, die nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind aber gelegentlich auf öffentlichen Straßen fahren müssen.

Link zum Download von EU-Servern: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32025R0014

Neue EN ISO 12100 ist in der Entwurfsphase

17.12.2024

Kurz vor Jahreswechsel noch ein interessantes Update:

Die wesentlichste A-Norm für Maschinensicherheit EN ISO 12100 wird überarbeitet und ist in der Entwurfsphase. Die wichtigsten Änderungen sind mit heutigen Stand:

  • Berücksichtigung von KI als mögliches Ausfall- oder Fehlerrisiko,
  • Überarbeitung des Abschnitts "Softwareaspekte",
  • Neuer Abschnitt "Cybersicherheit",
  • Neuer Abschnitt "Hygieneaspekte".

Registrierte Besucher können im DIN-Portal den Entwurf bereits lesen, bestellen und kommentieren: https://www.din.de/de/user-management/login

Neue Verordnungen und Richtlinien für Maschinen

01.12.2024

Es gibt einige neue Verordnungen und Richtlinien, die bei der Dokumentation von Maschinen und Anlagen angewendet werden müssen:

  • 18.11.2024, EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 "über die Haftung für fehlerhafte Produkte [...]". Sie tritt am 08.12.2024 in Kraft und betrifft alle Produkte, die nach dem 09.12.2026 in Verkehr gebracht werden. Damit gilt sie u.a. auch für den Anwendungsbereich der MVO 2023/1230. Die alte Richtlinie 85/374/EWG wird zum 09.12.2026 aufgehoben. Link: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/2853/oj?eliuri=eli%3Adir%3A2024%3A2853%3Aoj&locale=de
  • 20.11.2024, EU-Cyberresilienz-Verordnung (EU) 2024/2847 über "[...] Cybersicherheitsanforderungen mit digitalen Elementen" (CRR). Zitat aus der CRR, Art. 2: "Mit dieser Verordnung sollen die Rahmenbedingungen für die Entwicklung sicherer Produkte mit digitalen Elementen geschaffen werden, damit Hardware- und Softwareprodukte mit weniger Schwachstellen in den Verkehr gebracht werden und damit sich die Hersteller während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts konsequent um die Sicherheit kümmern. Außerdem sollen Bedingungen geschaffen werden, die es den Nutzern ermöglichen, bei der Auswahl und Verwendung von Produkten mit digitalen Elementen die Cybersicherheit zu berücksichtigen, beispielsweise durch mehr Transparenz in Bezug auf den Unterstützungszeitraum für auf dem Markt bereitgestellte Produkte mit digitalen Elementen." Die CRR tritt am 10.12.2024 in Kraft und gilt ab dem 11.12.2027. Anwender der MVO 2023/1230 müssen die CRR natürlich ebenfalls berücksichtigen. Link: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/2847/oj
  • Die EU hat aktuell den freien Zugang zu harmonisierten CEN und CENELEC-Normen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 offengelegt wurden, eingerichtet (Zur Zeit sind das nur "Spielzeug"-Normen). Der Zugang zu ISO- und IEC-Normen ist hier ebenfalls vorhanden. es ist aber ein langwieriger Prozess: Sie müssen einen Account auf europa.eu einrichten, die 2FA-Authentifizierung einrichten, eine "EASE"-Anfrage für jede gewünschte Norm stellen, und dann ca. 15 Tage bis zur Freigabe warten. Zugang zum Link: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/european-standards/harmonised-standards/access-documents_en?prefLang=de
  • Es wird auch sehr bald eine neue Bauprodukte-Verordnung  geben, die die bestehende VO (EU) 305/2011 ablösen wird. Diese neue Bauprodukte-VO ist auch für Maschinen- und Anlagenbauer interessant. Link zur EU-Pressemitteilung: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/11/05/building-materials-council-adopts-law-for-clean-and-smart-construction-products/

Rechtsrahmen für KI-Anwendungen

19.11.2024

Die europäische Komission hat eine wichtige Verordnung veröffentlicht: (EU)2024/1689. Darin wird ein Rechtsrahmen für KI-Anwendungen festgezurrt, inklusive der Festlegung harmonisierter Vorschriften.

Der Link zum Download von EU-Servern:https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj?locale=de

Typenschilder für neue Maschinen, Anlagen und Retrofits

04.02.2024

Ein neuer Service bei TECdocs®: Ab sofort liefere ich Typenschilder für Ihre Bestandsmaschinen, neue Maschinen und Retrofit-Projekte. 

Dieser Service ist für die Erstellung von Einzelstücken, Prototypen und Kleinserien angelegt (max. ca. 100 Stck./Jahr), eine Serienproduktion von Typenschildern ist nicht sinnvoll.

Die Typenschilder werden lasergraviert und lasergeschnitten, sind witterungsbeständig, UV-beständig, wischfest, robust, und ideal geeignet für Maschinen fast aller Art (Bei aggressiven Umgebungen z. B. in der Chemie-Branche wird die Tauglichkeit nach einer kurzen Prüfung festgestellt).

Kostenloses Update für Schallemissionsmessungen an Maschinen und Anlagen

05.11.2023

Ein kostenloses Update gibt es bei meinen Schallemissionsmessungen: Ab sofort werden einige zusätzliche Parameter wie z. B. SPL, Phase, 3D-Waterfall und Spectrogramm mit erfasst und in den Bericht standardmäßig mit aufgenommen. Diese zusätzlichen Parameter erfassen den Bereich zwischen 20 Hz und 20 kHz, decken also etwas mehr als den hörbaren Bereich ab.

Die Aufwendungen und Preise für die Schallemissionsmessungen ändern sich dadurch nicht. Die dafür eingesetzten Geräte und Schallaufnehmer sind nachweislich kalibriert.

Diese neuen Darstellungen ermöglichen einen guten Überblick über die "roten" und "grünen" Bereiche der Lärmemissionen und helfen, effizient und gezielt Lärmminderungsmaßnahmen durchzuführen.

Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite: +49 (0) 1520 1 76 91 93 oder 0202 - 25 32 72 19.