Als Dienstleister für Technische Dokumentation in NRW möchte ich Ihnen auch aktuelle Neuigkeiten mitgeben:
26.03.2021
Auch in diesem Jahr findet die Frühjahrstagung statt, auch dieses Jahr wieder nur virtuell. Ab sofort kann für die tekom-Frühjahrstagung die Anmeldung gebucht werden (Zeitraum: 05. - 07. Mai 2021). Es gibt auch bei Buchung bis zum 20.04.2021 einen Frühbucherrabatt.
Link zum Tagungsportal: https://fruehjahrstagung.tekom.de/anmeldung/gebuehrenuebersicht-und-anmeldung
02.03.2021
Das neue Produktsicherheitsgesetz geht auf die Zielgerade: Mit dem 10.02.2021 ist ein verabschiedeter Regierungsentwurf zum neuen Gestz vorhanden. Link zum aktuellen Stand beim BmAS: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-anpassung-des-produktsicherheitsgesetz.html
Link zum verabschiedeten Regierungsentwurf: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-gesetz-zur-anpassung-des-produktsicherheitsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Ich halte Sie auf dem Laufenden!
16.02.2021
Neuigkeiten von BMWi und von der Bundesregierung: Wie schon im letzten Jahr mitgeteilt, wird das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) überarbeitet, es gibt schon einen Referentenentwurf dazu ("Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen"). Dieser Gesetzentwurf ist wieder einen Schritt weiter: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-gesetz-zur-anpassung-des-produktsicherheitsgesetz.pdf;jsessionid=408D8C72465B4E3E71D167F0D7604F86.delivery1-replication?__blob=publicationFile&v=1
Außerdem wird es ein neues, EU-weites Marktüberwachungsgesetz geben. Damit wird dieses Thema "Marktüberwachung" Europaweit harmonisiert.
Zitat: "Mit dem Marktüberwachungsgesetz soll in Deutschland eine einheitliche Marktüberwachung für europäisch harmonisierte und europäisch nicht harmonisierte Non-Food-Produkte sichergestellt werden. [...]. Mit dem Marktüberwachungsgesetz werden die maßgeblichen Bestimmungen aus der EU-Marktüberwachungsverordnung für den nicht harmonisierten Non-Food-Produktbereich ins deutsche Recht übertragen. [...]. Ferner soll mit dem Marktüberwachungsgesetz europäischen Durchführungsbestimmungen, d.h. Bußgeld- und Strafvorschriften, aus der EU-Marktüberwachungsverordnung entsprochen werden. Deutsche Marktüberwachungsbehörden könnten damit zum Beispiel sowohl für europäisch harmonisierte als auch europäisch nicht harmonisierte Produkte unter falscher Identität Produktproben erwerben, um diese zu überprüfen und im Wege der Nachkonstruktion zu überprüfen. Stellen sie ein von einem Produkt ausgehendes ernstes Risiko für Leben und Gesundheit der Endnutzerinnen und Endnutzer fest, könnten die Marktüberwachungsbehörden im Rahmen des Gesetzes Plattformen anweisen, den Zugang zu einschlägigen Web Sites einzuschränken."
Link zum Entwurf: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/G/gesetz-martkueberwachungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=4
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22.01.2021 / 01.02.2021
Neuigkeiten von BMAS. Das BMAS hat eine Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen der EU-Kommission bezüglich der neuen Maschinenrichtlinie abgegeben:
Nach Auffassung des BMAS muss die neue EU-Maschinenverordnung (= die neue Maschinenrichtlinie wird zur "EU-Maschinenverordnung") technologieneutral gefasst werden, d. h. keine Sonderstellung für
Das BMAS unterstützt die vorgeschlagene neue Definition für "unvollständige Maschinen" nicht und plädiert dafür, die alte Definition beizubehalten.
Das BMAS unterstützt ferner die vorgeschlagene europaweite einheitliche Regelung der "wesentlichen Veränderung" im Rahmen der Maschinenrichtlinie nicht, da keine einheitliche Meinung der Mitgliedstaaten zu diesem Thema erwartet wird.
Nachtrag vom 01.02.21: Wahrscheinlich wird die neue Maschinenverordnung nun doch nicht in 2021 veröffentlicht, sondern wohl erst in 2022.
Es bleibt spannend, ich halte Sie auf dem Laufenden!
12.01.2021
Einige Normen zur Maschinensicherheit sind geändert bzw. gibt es Änderungsentwürfe:
DIN EN 60204-1/A1:2021-01;VDE 0113-1/A1:2021-01 - Entwurf. Dieser Teil enthält Anforderungen und Empfehlungen für die elektrische Ausrüstung von Maschinen zur Unterstützung der Sicherheit von Personen und Anlagen; Erhaltung der Funktionsfähigkeit; Erleichterung von Betrieb und Instandhaltung.
DIN EN IEC 62046 Berichtigung 1:2021-01;VDE 0113-211 Berichtigung 1:2021-01, VDE 0113-211. Diese Berichtigung spezifiziert Anforderungen an Auswahl, Positionierung, Konfiguration und Inbetriebnahme von Schutzeinrichtungen zum Erkennen von Personen in Gefahrenbereichen, um Personen vor Gefahr bringenden Teilen von Maschinen in industriellen Anwendungen zu schützen.
31.12.2020
Vorbei: Die Mehrwertsteuer-Vergünstigung aus der Konjunkturhilfe ist zum 31.12.2020 ausgelaufen.
Ab dem 01.01.2021 ist für jede Rechnung wieder der übliche Mwst.-Satz in Höhe von 19 % fällig.
01.12.2020
Nichts Weltbewegendes, aber immerhin. Es ist eine neue Norm für Schutzkleidung veröffentlicht, nachfolgend der Einführungsbeitrag:
Diese neue Norm ist Ersatz für DIN EN 1150 und DIN EN 13356.
"Folgende Änderungen wurden vorgenommen: Gegenüber DIN EN 1150:1999-02 und DIN EN 13356:2001-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Inhalte der EN 13356 und EN 1150 wurden dem aktuellen Stand der Technik angepasst;
b) Produkte wurden in Typ A (für Tageslicht geeignet), Typ B (für Dunkelheit geeignet) und Typ C (für alle Lichtverhältnisse inklusive Dämmerung geeignet) unterteilt;
c) es wurde eine grundlegende Anforderung bezüglich 360°-Sichtbarkeit für alle Produkte aufgenommen."